Auftragsbedingungen für online gebuchte Termine samt Widerrufsrecht
1. Anwendungsbereich
Diese Auftragsbedingungen gelten nur im Zusammenhang mit der Vereinbarung bzw. dem Vertragsschluss und der Durchführung von online gebuchten Videokonferenzen sowie online gebuchten Präsenzterminen in den Kanzleiräumlichkeiten der Rechtsanwältin. Abweichende Geschäfts- oder Auftragsbedingungen des Mandanten werden nicht Vertragsinhalt. Für Folgeaufträge kommen gesonderte Auftragsbedingungen (Allgemeine Auftragsbedingungen (AAB), abrufbar auf der Website der Rechtsanwältin) zur Anwendung. Diese Auftragsbedingungen stehen als pdf-Download zur Verfügung und können vom Mandanten so dauerhaft auf seinem Computer gespeichert werden. Die Beratung umfasst nicht die Beratung und Aufklärung über wirtschaftliche Fragen sowie Fragen betreffend Abgaben- und Steuerrecht sowie versicherungsrechtliche Fragestellungen.
2. Verschwiegenheitsverpflichtung, Interessenkollision
2.1. Die Rechtsanwältin ist zur Verschwiegenheit über alle ihr anvertrauten Angelegenheiten und die ihr sonst in ihrer beruflichen Eigenschaft bekanntgewordene Tatsachen verpflichtet, deren Geheimhaltung im Interesse ihres Mandanten gelegen ist.
2.2. Nur soweit dies zur Verfolgung von Ansprüchen der Rechtsanwältin (insbesondere Ansprüchen auf Honorar der Rechtsanwältin) oder zur Abwehr von Ansprüchen gegen die Rechtsanwältin (insbesondere Schadenersatzforderungen des Mandanten oder Dritter gegen die Rechtsanwältin) erforderlich ist, ist die Rechtsanwältin von der Verschwiegenheitspflicht entbunden.
2.3. Dem Mandanten ist bekannt, dass die Rechtsanwältin aufgrund gesetzlicher Anordnungen in manchen Fällen verpflichtet ist, Auskünfte oder Meldungen an Behörden zu erstatten, ohne die Zustimmung des Mandanten einholen zu müssen; insbesondere wird auf die Bestimmungen zur Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierung hingewiesen sowie auf Bestimmungen des Steuerrechts (zB Kontenregister- und Konteneinschaugesetz, GMSG etc).
2.4. Der Mandant kann die Rechtsanwältin jederzeit von der Verschwiegenheitsverpflichtung entbinden. Die Entbindung von der Verschwiegenheit durch ihren Mandanten enthebt die Rechtsanwältin nicht der Verpflichtung, zu prüfen, ob ihre Aussage dem Interesse ihres Mandanten entspricht. Die Rechtsanwältin kann auch bei einer Entbindung dieser Pflicht ihre Verschwiegenheit bewahren.
2.5. Die Rechtsanwältin hat zu prüfen, ob durch die Ausführung eines Mandats die Gefahr eines Interessenkonflikts im Sinne der Bestimmungen der Rechtsanwaltsordnung besteht.
3. Angaben auf der Webseite
Um eine Beratung buchen zu können, ist die Eingabe von bestimmten personenbezogenen Daten auf der Website (wie Name, E-Mail-Adresse) erforderlich. Diese müssen wahr und vollständig sein. Die Angabe einer Rechtschutzversicherung zum Buchungszeitpunkt ist freiwillig, ebenso vorab Angaben zum Sachverhalt.
4. Speicherung und Datenschutz
4.1. Die Daten werden erst gespeichert, wenn Sie auf den Button Termin kostenpflichtig buchen klicken. Es gilt die Datenschutzerklärung der Rechtsanwältin, abrufbar unter Datenschutzerklärung.
4.2. Die Rechtsanwältin ist verpflichtet, die Akten für die Dauer von fünf Jahren ab Beendigung des Mandats aufzubewahren.
5. Systemvoraussetzungen
Für die Durchführung der Videokonferenz benötigt der Mandant eine Internetverbindung zum Starten der Videokonferenz sowie entsprechende Hard- und Software. Für deren Vorhandensein ist der Mandant verantwortlich. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Videotelefonie unter Umständen große Mengen an Datenvolumen verbrauchen kann. Der Mandant trägt die Kosten und das Risiko für seinen Internetdatenverkehr.
6. Vertragsabschluss
Durch Klicken des Button Termin kostenpflichtig buchen gibt der Mandant ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über einen Beratungstermin mit der Rechtsanwältin ab. Diese ist nicht verpflichtet das Angebot anzunehmen. Insbesondere wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass Rechtsanwälte verpflichtet sind, vor Aufnahme eines neuen Auftrages zu überprüfen, ob dieser Auftrag Interessenkollisionen im Zusammenhang mit einem bereits bestehenden Mandat der Rechtsanwältin zur Folge hätte. Sollte eine solche Kollision vorliegen, so muss die Rechtsanwältin den gebuchten Termin ablehnen. Der Mandant erhält nach durchgeführter Kollisionsprüfung ein diesbezügliches E-Mail. Erst wenn die Rechtsanwältin dem Mandanten eine Terminbestätigung übermittelt, wird dadurch der Auftrag angenommen.
7. Kosten, Zahlungsmodalität und Rechtschutzversicherung
7.1. Der vereinbarte Termin wird zur angegebenen Pauschale in Höhe von EUR 165 brutto bzw. EUR 180 brutto (Aktion Check Dein Recht) verrechnet. Besteht zwischen der Rechtsanwältin und dem Mandanten ein aufrechtes Mandat, so wird der vereinbarte Termin entsprechend der bestehenden Honorarvereinbarung abgerechnet.
7.2. Im Anschluss an den Termin erhält der Mandant eine Rechnung über diesen Betrag auf die von ihm bekanntgegebene E-Mail-Adresse. Das Zahlungsziel ist in der Rechnung enthalten.
7.3. Sofern der Mandant (Verbraucher) mit der Zahlung des gesamten oder eines Teiles des Honorars in Verzug gerät, hat er an die Rechtsanwältin Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe von 4% p.a. zu zahlen. Ist der Mandant Unternehmer, so beträgt der gesetzliche Zinssatz 9,2 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Hat der Mandant den Zahlungsverzug verschuldet, so hat er der Rechtsanwältin den darüber hinausgehenden tatsächlichen Schaden zu ersetzen. Darüber hinausgehende gesetzliche Ansprüche (zB § 1333 ABGB) bleiben unberührt. Die Rechtsanwältin ist insbesondere berechtigt, Mahnspesen in angemessener Höhe zu verrechnen.
7.4. Sofern der Mandant über eine Rechtschutzversicherung verfügt, wird die Rechtsanwältin um rechtschutzmäßige Deckung ansuchen.
7.5. Bei Bekanntgabe einer Rechtschutzversicherung durch den Mandanten und Erwirkung rechtschutzmäßiger Deckung für den Beratungstermin durch die Rechtsanwältin, wird die Rechtsanwältin den ersten Beratungstermin direkt mit der Rechtschutzversicherung abrechnen.
7.6. Die Rechtsanwältin ist nicht verpflichtet, das Honorar von der Rechtsschutzversicherung direkt einzufordern, sondern kann das gesamte Entgelt vom Mandanten begehren.
8. Haftung der Rechtsanwältin
8.1. Die Beratung dient der Ersteinschätzung der betreffenden Causa und kann nur auf Basis der Informationen erfolgen, die der Mandant der Rechtsanwältin vor dem Termin bzw. während des Termines mitteilt. Eine gesamtheitliche Betrachtung des Sachverhalts bedarf regelmäßig einer intensiveren rechtlichen Betrachtung des vollständigen Sachverhaltes über den Erstberatungstermin hinaus.
8.2. Die Haftung der Rechtsanwältin ist der Höhe nach auf die bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt. Obergrenze der Haftung ist jedenfalls die für den konkreten Schadensfall zur Verfügung stehende Versicherungssumme. Die Rechtsanwältin haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit, es sei denn bei Personenschäden oder Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz. Gegenüber Unternehmern ist eine Haftung der Rechtsanwältin zusätzlich für entgangenen Gewinn, Drittschäden, mittelbare Schäden und/oder Folgeschäden sowie Schäden aus leichter Fahrlässigkeit vollständig ausgeschlossen. Darüber hinaus wird die Beweislastumkehr gemäß § 1298 ABGB zulasten der Rechtsanwältin ausdrücklich ausgeschlossen.
8.3. Die Rechtsanwältin haftet nur gegenüber ihrem Mandanten, nicht gegenüber Dritten. Der Mandant ist verpflichtet, Dritte, die aufgrund des Zutuns des Mandanten mit den Leistungen der Rechtsanwältin in Berührung geraten, auf diesen Umstand ausdrücklich hinzuweisen.
8.4. Die Haftungsbeschränkung in diesem Punkt gilt in gleichem Ausmaß für den Mandanten.
9. Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzgeschäften
Sofern Sie Verbraucher sind, haben Sie das Recht, diesen Vertrag binnen vierzehn Tagen ab Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mich

Mag. Christina Herzog, BSc
Rechtsanwältin
Rosental 57
5771 Leogang
Tel.: 0664 431 51 91
E-Mail: herzog@salzburg.lawyer

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, per E-Mail, SMS, Telefon) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Sie können von mir auch verlangen, dass ich vor Ablauf der Widerrufsfrist für Sie tätig werden soll und Sie damit auf Ihr Widerrufsrecht verzichten. Wenn Sie die Durchführung eines Besprechungstermins vor Ablauf der vierzehntägigen Widerrufsfrist ausdrücklich wünschen, und ich Sie auf Ihr Widerrufsrecht hingewiesen habe, und Sie darüber hinaus von mir vor dem Termin eine Vertragszusammenfassung erhalten haben, so ist Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Erfüllung des Vertrages (also bei Abschluss der Durchführung des gewünschten Termins) erloschen.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, habe ich Ihnen alle Zahlungen, die ich von Ihnen erhalten haben, einschließlich allfälliger Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei mir eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwende ich dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass ich die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so habe ich dafür Anspruch auf eine angemessene Entlohnung. Diese ist abhängig vom Verhältnis des Teiles der erbrachten Dienstleistung im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung.

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es an mich zurück:

Muster-Widerrufsformular
Frau
Mag. Christina Herzog, BSc
Rechtsanwältin
Rosental 57
5771 Leogang
E-Mail: herzog@salzburg.lawyer


Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistungen:
Bestellt am:
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
Datum:

___________
(*) Unzutreffendes streichen.
Ende der Widerrufsbelehrung
10. Kurzfristige Terminstornierung
10.1. Unbeschadet dem Widerrufsrecht gemäß Punkt 9. hat der Mandant das Recht spätestens bis 1 Stunde vor dem vereinbarten Termin diesen Termin – ohne Angabe von Gründen - kostenfrei (ohne Stornogebühren) zu stornieren.
10.2. Die Rechtsanwältin behält sich vor, insbesondere aufgrund kurzfristig anberaumter Gerichtstermine, den vereinbarten Termin auch kurzfristig zu verschieben. Der Mandant ist davon rechtzeitig in Kenntnis zu setzen.
11. Rechtswahl und Gerichtsstand
11.1. Die Rechtsanwältin erbringt die Beratung ausschließlich auf Basis österreichischem Recht. EU-Recht gilt niemals als ausländisches Recht, wohl aber das Recht der Mitgliedstaaten.
11.2. Für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem durch die Auftragsbedingungen geregelten Vertragsverhältnis wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes am Sitz der Rechtsanwältin vereinbart, soweit dem nicht zwingendes Recht entgegensteht. Wenn der Mandant Verbraucher ist und im Inland seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder im Inland beschäftigt ist, so kann der Mandant davon abweichend nur vor jenen Gerichten geklagt werden, in deren Sprengel sein Wohnsitz, sein gewöhnlicher Aufenthalt oder sein Ort der Beschäftigung liegt.
11.3. Verbraucher haben die Möglichkeit einer Streitbeilegung im Wege der Online-streitbeilegungsplattform der EU, welche unter diesem Link erreichbar ist, oder bei nationalen Verbraucherschlichtungsstellen.
12. Schlussbestimmungen
12.1. Änderungen oder Ergänzungen dieser Auftragsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
12.2. Als Verbraucher im Sinne dieser Auftragsbedingungen gelten natürliche Personen, für die das Mandat nicht zum Betrieb ihres Unternehmens im Sinne des § 1 Abs 1 Z 2 KSchG gehört.
12.3. Die Unwirksamkeit einer oder einzelner Bestimmungen dieser Auftragsbedingungen oder des durch die Auftragsbedingungen geregelten Vertragsverhältnisses lässt die Gültigkeit der übrigen Vereinbarung unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame(n) Bestimmung(en) durch eine dieser im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahekommende Regelung zu ersetzen.