Leistungen
Beratungsgespräch und Vertretungen
Das erste Beratungsgespräch dauert in der Regel zwischen 45 und 60 Minuten und kostet pauschal EUR 165,00 brutto. Möglicherweise übernimmt auch Ihre Rechtschutzversicherung die Kosten für den ersten Beratungstermin. Ich führe für Sie eine diesbezügliche Anfrage bei Ihrer Rechtschutzversicherung durch. Sollte bereits ein aufrechts Mandat bestehen, so wird der Besprechungstermin entsprechend unserer bestehenden Honorarvereinbarung abgerechnet.

Die Buchung eines Erstgespräches bewirkt keine über diesen Termin hinausgehende Beauftragung meinerseits. Sollten Sie mich nach unserem Gespräch mit der Causa beauftragen wollen, so werden wir die Konditionen für mein Tätigwerden in einer schriftlichen Vollmacht sowie Honorarvereinbarung vereinbaren.

Wenn Sie bereits im Zuge der Terminbuchung kurze Angaben zum Sachverhalt machen, so erleichtern mir diese Angaben eine gezielte Beratung Ihrer Angelegenheit bereits in unserem ersten Besprechungstermin.

Im Zuge unseres ersten Beratungstermines werde ich mit Ihnen den Sachverhalt erörtern und Sie umfassend über die weiteren Handlungsoptionen informieren. Selbstverständlich wird in diesem Zusammenhang auch die damit einhergehende Kostenbelastung thematisiert.

Sie möchten vorab kurze Informationen von mir erhalten, die Ihnen als Orientierungshilfe dienen sollen? Kein Problem. Für solche Fälle biete ich die Möglichkeit eines kurzen kostenlosen Orientierungsgespräches per Telefon - vor Durchführung eines Beratungstermines - an, um Ihnen einen besseren ersten Überblick zu verschaffen.
Kosten
Rechtsanwälte können ihr Honorar grundsätzlich frei vereinbaren. Wird keine derartige Vereinbarung getroffen, so gelangen das Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) bzw. die Autonomen Honorarkriterien (AHK) zur Anwendung.

Grundsätzlich verrechne ich meine Leistungen nach Zeitaufwand auf Grundlage eines Stundensatzes. Dieser Stundensatz wird mit Ihnen schriftlich vereinbart und ist insbesondere abhängig von der Komplexität des Auftrages. Honorarvereinbarung nach Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) oder Autonome Honorarkriterien (AHK) sind selbstverständlich auch möglich.

In Bereichen, deren Aufwand sich zu Beginn bereits gut abschätzen lässt, so wie beispielsweise die Erstellung eines Gesellschaftsvertrages, besteht auch die Möglichkeit der Vereinbarung eines Pauschalhonorars.
Rechtschutzversicherung
Bei Vorliegen einer aufrechten Rechtschutzversicherung besteht die Möglichkeit, dass diese die Kosten meines Einschreitens, die Gerichtskosten bzw. die Kosten des Prozessgegners übernimmt. Umfang und Höhe der Rechtschutzdeckung hängt vom konkreten Versicherungsvertrag ab. Darüber hinaus gibt es bei vielen Rechtschutzversicherungen einen Selbstbehalt. Ich berate Sie dazu gerne und führe für Sie nach Erörterung Ihres Anliegens eine Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung durch.
Verfahrenshilfe
Sollte Ihr Vermögen für einen Prozess nicht ausreichen, so können Sie bei Gericht einen Antrag auf Verfahrenshilfe stellen.